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Information gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

(Stand 01.02.2022)

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Vohrer & Vohrer Geschäftsführungs-GmbH als Komplementärin der
Vohrer & Vohrer Versicherungsmakler GmbH & Co. KG (unten stehend V & V genannt)
Rotebühlstraße 121
70178 Stuttgart

Telefon:0711/656 788-0
Telefax:0711/656 788-99
Email: info@vohrerundvohrer.de

V & V ist bei der IHK Stuttgart als Versicherungsmakler gemeldet und im Vermittlerregister mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung eingetragen.

Die Registrierungs-Nummer D-JEOO-7WO9T-25 kann überprüft werden beim

Deutscher Industrie-und Handelskammertag (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180/600 585-0 (20Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen)
www.vermittlerregister.info

Zuständige Erlaubnisbehörde:
Industrie-und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart

V & V ist ein unabhängiger Versicherungsmakler und hält keinerlei direkte oder indirekte Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und auch umgekehrt ist kein Versicherungsunternehmen direkt oder indirekt an V & V beteiligt.

V & V bietet seinen Mandanten Beratungsleistungen bei der Neugestaltung und Vermittlung von Versicherungsverträgen. Grundsätzlich erhält V & V hierfür seine Vergütung in Form der Courtage von den Versicherern. Die Courtage ist in den Versicherungsprämien enthalten und wird nicht separat berechnet. Falls nicht, kann im Einzelfall eine Honorarzahlung vereinbart werden.

Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 Versicherungsvertragsgesetz und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann
Private Kranken-und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

V & V ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann
Private Kranken-und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie unter https://www.vohrerundvohrer.de/datenschutz.

 

Erklärung zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Transparenz-Verordnung)

(Stand 01.02.2022)

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 TVO)

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.

Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an.

Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.

Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens (Art. 4 Abs. 5 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.

Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen. 

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 Abs. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 6 Abs. 2 TVO)

Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden.

Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.